Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2022
Köln, 3. Januar 2022
EU-Kommission veröffentlicht neue EU-Schwellenwerte
Die EU-Kommission hat die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen angepasst und veröffentlicht. Überschreitet der geschätzte Auftragswert die EU-Schwellenwerte, muss der öffentliche Auftrag europaweit ausgeschrieben werden.
Neue Schwellenwerte
Ab dem 01.01.2022 gelten für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen nachfolgenden Schwellenwerte:
Auftrag
Bauleistungen
Konzessionen
Liefer- und Dienstleistungsaufträge von öffentlichen Auftraggebern
Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden
Liefer- und Dienstleistungsaufträge Sektorenauftraggeber
Bisher
5.350.000,00 EUR
5.350.000,00 EUR
214.000,00 EUR
139.000,00 EUR
428.00,00 EUR
ab 01.01.2022
5.382.000,00 EUR
5.382.000,00 EUR
215.000,00 EUR
140.000,00 EUR
431.00,00 EUR
Netto-Schwellenwert entscheidend
Ob der der öffentliche Auftrag die EU-Schwelle überschreitet, richtet sich weiterhin nach der Netto-Auftragssumme.